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Guntermann Rechtsanwälte in Essen

15.04.2008

Einführung eines Ausbildungsbonus geplant

Die Bundesregierung hat am 20.02.08 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen beschlossen. Danach sollen Unternehmen, die zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche schaffen einen Ausbildungsbonus in Höhe von bis zu 6.000 € erhalten. Außerdem soll eine Berufseinstiegsbegleitung erprobt werden. Das Gesetz soll noch vor Beginn des neuen Ausbildungsjahrs in Kraft treten.
 
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