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Guntermann Rechtsanwälte in Essen

11.03.2008

Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier ist zulässig

Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen American Staffordshire Terrier ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
 
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